Unsere Beratung schützt Sie und optimiert Ihren Workflow!
Am 28.11.2019 wurde die Neufassung der Grundsätze zur Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht. Somit gilt seit 01.01.2020 diese Neufassung der GoBD.
Nur durch ein durchdachtes Digitalisierungskonzept kann die Rechtssicherheit, bzw. eine GoBD konforme Buchhaltung erreicht werden. GoBD konforme Buchhaltungsprozesse im Unternehmen und Steuerkanzlei sind mittlerweile absolute Grundvoraussetzung um eine Steuerprüfung ohne Mehrergebnis zu überstehen.
Wir beraten Sie und Ihre Mitarbeiter praxisorientiert und sehr umfangreich in der Digitalisierung ihrer Buchhaltungsprozesse. Wir sehen uns Ihren aktuellen Workflow an und entwickeln in enger Absprache mit Ihrem Steuerberater einen Plan zur Digitalisierung Ihres Beleg-Workflows. Die Effizienz Ihres Workflows und die Rechtssicherheit Ihrer Buchhaltungsprozesse (Belegbearbeitung), sowie die erleichterte und störungsfreie Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater stehen dabei für uns im Mittelpunkt. Gerne setzen wir das ausgearbeitete Digitalisierungskonzept in Ihrem Unternehmen um und / oder arbeiten mit Ihrem IT Adminstrator zusammen. Dabei greifen wir in erster Linie auf Cloudbsierte Softwareanwendungen, wie DATEV Unternehmen Online, Lexoffice, Getmyinvoices, Candis, Konvertax, usw. zu. Zum Abschluss werden Sie und Ihre Mitarbeiter umfangreich in allen neu eingeführten Prozessen durch uns geschult. So wird für Sie der Umstieg in die digitale Belegbearbeitung ein Kinderspiel.
Zum Abschluss erstellen wir eine nach GoBD erforderliche, betriebsindividuelle Verfahrensdokumentation mit allen erforderlichen Arbeitsanweisungen für Ihr Unternehmen.
Das neue Kassengesetz 2020 bringt sehr hohe Anforderungen mit sich, nicht nur im technischen (Kassensystem), sondern vor allem auch in formellen Bereich.
Unsere langjährige Erfahrung und sehr fundiertes Wissen in Sachen GoBD, Kassengesetz 2020 und Kassenführung bringt echten Mehrwert für Sie. Wir beraten nicht nur Sie, sondern auch Ihre kassierenden Mitarbeiter. Im Fokus steht dabei der Umgang mit Ihrem Kassensystem, Trinkgelder, Storni, Gutscheine, usw. Die gesetzeskonforme Führung des Kassenbuches, bzw. Aufzeichnung Ihrer Einnahmen werden überprüft und gegenenfalls an die gesetzlichen Vorschriften angepasst. Ihr Unternehmen wird durch uns optimal auf eine in Zukunft stattfindende Kassennachschau oder Betriebsprüfung vorbereitet. Zusätzlich erstellen wir Ihnen nach unserer umfangreichen Beratung eine nach GoBD erforderliche, betriebsindividuelle Verfahrensdokumentation mit allen erforderlichen Arbeitsanweisungen, wie z. B. Kassieranweisung, Arbeitsanweisung Führung Kassenbuch, usw.
Förderung
Aufgrund unserer Erfahrung, Kompetenz und unseres Qualtiätsmanagements ist unser Beratungsunternehmen bei verschiedenen Bundes- und Landesämtern als Berater gelistet. Sehr gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten einer staatlichen Förderung unserer Beratungsdienstleistungen.