
Datenschutz - sichert Ihren Erfolg!
Grundsätze des Datenschutzes (DS-GVO und BDSG-Neu)
Im Frühjahr 2016 hat das europäische Parlament die Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) beschlossen, die nun nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren 25. Mai 2018 anwendbar geworden ist.
Es gelten hierbei folgende Grundsätze (welche ausnahmslos jeder Betrieb, der personenbezogene Daten verarbeitet, einhalten muss) für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
- Rechtmäßigkeit - Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
- Zweckbindung - Verarbeitung nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke
- Datenminimierung - dem Zweck entsprechen, sowie auf das notwendige Maß beschränkt
- Richtigkeit - alle angemessenen Maßnahmen sind zu unterhehmen, damit (falsche) personenbezogene Daten sofort gelöscht oder berichtigt werden
- Speicherbegrenzung - Daten müssen in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für den Zweck der Erhebung erforderlich ist
- Integrität und Vertraulichkeit - es muss für eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten, für den Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust gesorgt werden
Jeder Betrieb (Verantwortliche) muss die Einhaltung dieser Grundsätze nachweisen
Bei Nichteinhaltung dieser Grundsätze und der Rechenschaftspflicht kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20 Millionen oder bis zu 4% des gesamt weltweit erzielten Jahresumsatzes verhängt werden.
Wir nennen Ihnen einige Beispiele warum der Datenschutz in Ihrem Betrieb so wichtig ist:
- Festigung der Kundenbindung durch Stärkung des Vertrauens
- Erleichterung der Kundengewinnung (Vertrauen)
- Leichtere Gewinnung von (hoch-) qualifizierten Mitarbeitern
- Sicherung des zu bewerbenden Kundenstammes (Hotelbetriebe, etc.)
- Erhöhung der Gesamtqualität des Betriebes
- Sicherung und Optimierung der laufenden Prozesse im Betrieb
- Objektive professionelle Bewertung der IT Sicherheit
- Vertrauensvolle Aussendarstellung des Betriebes
- Wettbewerbsvorteile sichern (Auftraggeber erwarten die Einhaltung der DS-GVO)
- Grundstein für die kommende Digitalisierung legen
Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten, oder muss ich mich darum gar nicht kümmern?
Wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
- u.a. wenn mindestens 20 Mitarbeiter (Voll- und Teilzeit) in Ihrer Hauptaufgabe personenbezogenen Daten verarbeiten
- wenn in hohem Maße Daten der Kategorie "sensibler personenbezogener Daten" erhoben werden
Ich brauche keinen Datenschutzbeauftragten, muss ich mich trotzdem darum kümmern?
- natürlich, jeder Betrieb (der personenbezogene Daten verarbeitet) ist verpflichtet die DS-GVO und das BDSG einzuhalten
- es gelten auch hier die erweiterten Dokumentations- und Rechenschaftspflichten
- man kommt um kein Datenschutz Konzept herum
- da unter Umständen der Verantwortliche nach der DS-GVO auch mit seinem Privatvermögen haftet, sollte das nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
- da haben Sie vermutlich recht, die Umsetzung der DS-GVO und des BDSG im Betrieb kann zeitraubend sein, wenn man sich das unbedingt nötige Fachwissen erst aneignen muss
- Aufgrund unserer Zertifizierung und Erfahrung im IT- und Datenschutzbereich erstellen wir mit Ihnen gemeinsam in kürzester Zeit ein Datenschutz Konzept, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht
- Sie geben uns die Informationen die wir brauchen, wir kümmern uns um den Rest
in 3 Worten "für jede Betriebsgröße"
Ein Datenschutzbeauftragter ist erforderlich:
- Sie bennen uns als Ihren externen Datenschutzbeauftragten
- wir erstellen mit Ihnen gemeinsam ein gesetzeskonformes Datenschutz Konzept
- Ihr Datenschutz Konzept wird von uns laufend betreut
- für alle Fragen bezüglich Datenschutz sind wir Ihr Ansprechpartner
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht erforderlich:
- wir erstellen mit Ihnen gemeinsam ein gesetzeskonformes Datenschutz Konzept
- Ihr Datenschutz Konzept wird von uns laufend betreut oder Sie nehmen die Betreuung nach Etablierung des Datenschutzkonzeptes einfach selbst in die Hand
- für alle Fragen bezüglich Datenschutz sind wir Ihr Ansprechpartner
Ist die Umsetzung wirtschaftlich darstellbar?
- Ja und zwar für jede Betriebsgröße
- aufgrund unserer Zertifizierung und Erfahrung im IT- und Datenschutzbereich sind wir in der Lage Ihnen ein Datenschutz Konzept, wegen der dadurch resultierend zügigen Umsetzung, zu sehr günstigen Konditionen anbieten zu können
- die Schulungen der Mitarbeiter werden bei uns online durchgeführt, jeder Mitarbeiter kann einzeln und zeitlich uneingeschränkt, seine Schulung absolvieren. Am Ende erhält jeder ein Datenschutz Zertifikat. So ist das Thema "wie soll ich alle Mitarbeiter auf einmal schulen" beendet. Das Ergebnis sind "datenschutz zertifizierte Mitarbeiter"
- zur Umsetzung eines Datenschutz Konzeptes haben wir sehr interessante Komplettangebote für Sie erarbeitet
- aufgrund unserer Erfahrung, Kompetenz und unseres Qualtiätsmanagements sind wir gelistetete Berater bei verschiedenen Bundes- und Landesämtern. Natürlich sind wir Ihnen bezüglich einer Förderung für unsere Beratungsdienstleistung sehr gerne behilflich
Hier ein Beispiel, wo sich viele kleinere Unternehmer wiederfinden werden:
Sie haben einen Handwerks-/Handelsbetrieb mit 3-5 Mitarbeitern in Verwaltung (Büro), zudem haben Sie 5-15 Monteure/Mitarbeiter im Innen- und Aussendienst. Sie benötigen keinen Datenschutzbeauftragten. Sie müssen aber natürlich trotzdem ein Datenschutz Konzept erstellen und sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Beispielhaft anwendbare Kalkulation:
Leistungen
- Erstberatung und Aufnahme aller relevanten Daten
- Etablierung eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes
- 24 Monate Betreuung inklusive (die Betreuung nach der Erstellung des Datenschutzkonzeptes ist äusserst wichtig, da beim Audit in allen Fällen viele Defizite zum Vorschein kommen, die dann zusammen mit uns abgearbeitet werden müssen)
- Schulung bestehender und neu hinzukommender Mitarbeiter während der 24 Monate durch unser Online Schulung Portal
- Nutzung unseres Datenschutz Zertifikates auf Ihrer Website (Nutzungszeit begrenzt auf den Betreuungszeitraum)
- Erhalt eines Datenschutz Zertifikates als Aufkleber (Nutzungszeit begrenzt auf den Betreuungszeitraum)
- Nach Ablauf der 24 Monate Betreuung kann die Betreuungszeit jederzeit verlängert werden.
- Hilfe beim Abarbeiten der Defizite
- 1x jährlich Vor Ort Audit
- Hilfe bei der Beantragung einer möglichen Förderung durch ein zuständiges Amt
Aufgrund unserer Erfahrung, Kompetenz und unseres Qualtiätsmanagements ist unser Beratungsunternehmen bei verschiedenen Bundes- und Landesämtern als Berater gelistet. Sehr gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten einer staatlichen Förderung unserer Beratungsdienstleistungen.