Förderung2024-03-05T16:33:44+01:00

Staatliche Förderung von bis zu 80 %

Für unsere Beratungsleistungen zur Kassen- und Buchführung sowie der Erstellung einer Verfahrensdokumentation

Alle unsere Beratungsleistungen sind im Rahmen des BAFA-Projekts „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ generell förderfähig. Als gelisteter Berater stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und Ihre Buchhaltung und Kassenführung auf rechtssichere und effiziente Weise zu gestalten.

Unsere erfahrenen Berater verfügen über umfangreiche Kenntnisse im Bereich der digitalen Buchhaltung und Kassenführung. Wir bieten individuelle Beratung und Schulungen, um sicherzustellen, dass Sie die besten Lösungen für Ihr Unternehmen finden. Mit einer Verfahrensdokumentation stellen wir sicher, dass Ihre Prozesse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Als Teil des BAFA-Projekts „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können Sie für unsere Beratungsleistungen eine Förderung in Höhe von bis zu 80% beantragen. Die Antragsstellung und -abwicklung erfolgt bequem über ZIDADO.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über die Fördermöglichkeiten zu erfahren und wie wir Ihnen dabei helfen können, Ihre Buch- und Kassenführung zu optimieren und rechtssicher zu gestalten.

So profitieren Sie konkret von der Förderung:

Das staatliche Förderprogramm “ Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von gelisteten, Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro.

Die Förderquote

Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten:

  • im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80% der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro und
  • im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50% der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro.

*50% gelten für alte Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, 80% für neue Bundesländer mit Regionen Trier und Lüneburg

Die folgenden Rechenbeispiele zeigen anhand einiger umgesetzten Projekte, in welcher Höhe eine Förderung erfolgt ist.

Projektumfang: Verfahrensdokumentation Kasse für ein kleines Unternehmen

z. B. Restaurant mit 1-2 Kassen, Metzgerei, Bäckerei, Friseursalon, Kosmetiksalon mit 1-2 Filialen, Einzelhandel, Marktstände…

Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro.

*50% gelten für alte Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, 80% für neue Bundesländer mit Regionen Trier und Lüneburg

  • Betriebsindividuelle Beratung zum Kassengesetz 2020 und GoBD

  • Überprüfung kassen- und buchführungsrelevanter Prozesse und wenn nötig Anpassung neue Gesetzeslage

  • Kommunikation mit Steuerberater und Kassendienstleister

  • Erstellung einer Verfahrensdokumentation Kasse und geordnete Belegablage nach GoBD

  • Erstellung von klaren Arbeitsanweisungen

  • Schulung aller die Buch- und Kassenführung betreffenden Mitarbeiter

  • Abwicklung der Förderung

Projektumfang: Verfahrensdokumentation Digitalisierung Buchführung und Kasse für ein bargeldintensives Unternehmen

z. B. kleines bargeldintensives Unternehmen mit wenigen Kassen, 1-2 Filialbetriebe und 1 Mitarbeiter in der Buchhaltung

Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro.

*50% gelten für alte Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, 80% für neue Bundesländer mit Regionen Trier und Lüneburg

  • Betriebsindividuelle Beratung zum Kassengesetz 2020 sowie zur Digitalisierung nach GoBD

  • Überprüfung kassen- und buchführungsrelevanter Prozesse und wenn nötig Anpassung an neue Gesetzeslage

  • Kommunikation mit Steuerberater und Kassendienstleister

  • Konfiguration jeder zur Digitalisierung notwendigen IT-Hard- und Software, sowie Kommunikation mit IT-Dienstleister

  • Konfiguration DATEV Unternehmen Online

  • Erstellung einer GoBD-konformen Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung (auch ersetzendes Scannen) und Kasse

  • Unterstützung aller betroffenen Mitarbeiter in der Umstellungsphase

  • Erstellung von klaren Arbeitsanweisungen

  • Individuelle Schulung aller betroffenen Mitarbeiter

  • Abwicklung der Förderung

Häufige Fragen zur staatlichen Förderung

Welche staatliche Förderung kann beantragt werden?2023-02-15T14:17:07+01:00

Die Firma ZIDADO ist ein beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gelistetes Beratungsunternehmen für die Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ vom 14.12.2022. Somit kann eine Förderung für unsere Beratungsdienstleistung beantragt werden.

Wie ist die Höhe der Förderung?2023-02-15T14:17:29+01:00

Die Höhe der Förderung kann, je nachdem in welcher Region sich der Unternehmenssitz befindet, bis zu 80% betragen.

Wer kommt für eine Förderung in Frage?2023-02-15T14:17:58+01:00

Jeder rechtlich selbständige und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe kann, wenn sich der Unternehmenssitz und der Geschäftsbetrieb in Deutschland befindet, eine Förderung beantragen. Nach den KMU Richtlinien zählen hierzu Kleinstunternehmen, Kleine Unternehmen, sowie Mittlere Unternehmen, mit weniger als 250 Beschäftigten und weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz, bzw. einer Bilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, welche selbst in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung tätig sind, gemeinnützige Unternehmen und Vereine, sowie Stiftungen. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und der Aquakultur sind ebenso von einer Förderung ausgeschlossen.

Wie läuft die Abwicklung der Förderung ab?2023-02-15T14:18:38+01:00

Von der Online-Antragstellung bis zur Abwicklung Ihrer Förderung sind wir Ihr Ansprechpartner und nehmen Ihnen hier die meiste Arbeit ab. Im weiteren Verlauf der Förderung erhalten sie die von uns bereits vollständig ausgefüllten Unterlagen, die von ihnen nur noch unterschrieben und per E-Mail an uns zurückgeschickt werden müssen. Der Arbeitsaufwand ist hierbei für sie minimal.

Nachdem der Antrag gestellt wurde und Ihnen nach ein paar Tagen der sogenannte „Beginnbescheid“ vom BAFA vorliegt, darf mit der Beratung begonnen werden.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?2023-03-27T14:36:43+02:00
  • Unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  • Unterschriebenes Formular zur EU-KMU und De-minimis-Erklärung
  • Unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Beidseitig unterschriebener Beratungsbericht (einschließlich Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF)
  • Rechnung des Beratungsunternehmens
  • Kontoauszug des Antragstellenden zum Nachweis über die vollständige Zahlung des Honorars
  • Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners (nur bei Unternehmen bis zu einem Jahr nach Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung)

 

Für die Abwicklung der Förderung ist von Ihrer Seite nur ein minimaler Zeitaufwand nötig, da ZIDADO alle Unterlagen für Sie so vorbereitet, dass Sie nur noch unterzeichnen müssen.

Nach oben