Verfahrensdokumentation2024-03-05T16:43:03+01:00

Verfahrens­­dokumentation nach GoBD

ZIDADO erstellt eine betriebsindividuelle Verfahrens­­dokumentation für Sie

Durch unsere langjährige Erfahrung und Beratung in GoBD-Themen, sowie Kassenführung und der Erstellung von GoBD-konformen, betriebsindividuellen Verfahrensdokumentationen sind wir Ihr richtiger Partner, um Ihrer Kassenführung bzw. Buchführung mehr Rechtssicherheit zu verleihen.

ZIDADO unterstützt und berät Sie bei der Digitalisierung und Optimierung Ihrer Buchhaltung und Kassenführung – diese Abläufe und Prozesse dokumentieren wir im Rahmen der Verfahrensdokumentation. Somit sind die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen transparent und für sachverständige Dritte (z.B. Steuerprüfer, Wirtschaftsprüfer) nachvollziehbar und prüfbar.

Sie möchten das Thema Verfahrensdokumentation schnell, unkompliziert und rechtssicher erledigt wissen?

Mehr Sicherheit bei Betriebsprüfungen

Finanzämter prüfen im Rahmen von Betriebsprüfungen und Kassennachschauen regelmäßig, ob die Buchführung der Unternehmen ordnungsgemäß sind.

Wie eine ordnungsgemäße Buchführung auszusehen hat, ergibt sich aus der neuesten Fassung der GoBD vom 28.11.2019. Diese GoBD-Vorschriften legen unter anderem fest, dass jedes Unternehmen eine sogenannte „Verfahrensdokumentation“ haben und die darin beschriebenen Prozesse einhalten muss. Denn diese Verfahrensdokumentation ist eine Art Handbuch dafür, wie ihre analoge oder digitale Buchführung organisiert ist, wer verantwortlich ist, ob die entscheidenden Arbeitsabläufe in Arbeitsanweisungen dokumentiert sind und z.B. welche Kasse, Fakturasoftware, Archivierungssoftware und auch Hardware zum Einsatz kommt.

„Fehlt eine Verfahrensdokumentation, kann das Finanzamt die gesamte Buchführung verwerfen. Dadurch können sehr hohe Steuernachzahlungen entstehen.“

Vorteile für Steuerberater

Das Thema Verfahrensdokumentation betrifft nahezu jedes Unternehmen Ihrer Kanzlei. Wir von ZIDADO unterstützen Sie als Partner mit fachkundiger Expertise und zusätzlichen Kapazitäten. Wir informieren und beraten Ihre Mandanten, unterstützen bei der Erstellung der Verfahrensdokumentation und sorgen so für mehr Sicherheit bei der nächsten Betriebsprüfung oder Kassennachschau – gut für Sie und für Ihre Mandanten!

So profitieren Sie von einer Zusammenarbeit:

  • Bis zu 80% BAFA Förderung für Ihre Mandanten

  • Mandantenberatung mit fachkundiger Expertise

  • Nutzung externer Kapazitäten
  • Rechtssicherheit bei bargeldintensiven Mandaten

  • Unkomplizierte Digitalisierung Ihrer Mandanten

  • Enthaftung gegenüber Mandanten

Vorteile für Unternehmen

Jedes steuerpflichtige Unternehmen, das Bilanzen oder Einnahmeüberschussrechnungen erstellen muss und Prozesse EDV-gestützt abbildet, oder ein Kassensystem im Einsatz hat, unterliegt der Pflicht zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation. Wir von ZIDADO unterstützen Sie bei der schnellen, sicheren und professionellen Erstellung, schulen Ihre Mitarbeiter und kümmern uns gerne auch um die laufende Pflege der Prozessdokumentation.

So profitieren Sie von unserer Beratung:

  • Bis zu 80% Staatliche Förderung

  • Prozessoptimierung

  • Erstellung einer betriebsindividuellen Verfahrendokumentation nach GoBD

  • Mehr Sicherheit bei der nächsten Betriebsprüfung

  • Schulung der betroffenen Mitarbeiter

  • GoBD-konforme Digitalisierung der Buchführung

  • Rechtssichere Kassenführung

Ablaufgrafik zur Beratung und Umsetzung einer individuellen Verfahrensdokumentation durch ZIDADO

Häufige Fragen zur Verfahrensdokumentation nach GoBD

Was ist eine Verfahrensdokumentation?2023-03-12T16:19:18+01:00

Eine Verfahrensdokumentation ist eine Prozessbeschreibung und Arbeitsanweisung in einem. Sie dient dazu, die Anforderungen des Handelsgesetzbuches, sowie der Abgabenordnung für die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Vernichtung von Daten und Belegen zu erfüllen.

Warum ist eine betriebsindividuelle Verfahrensdokumentation so wichtig?2023-02-13T16:12:21+01:00

Die Verfahrensdokumentation nach den derzeit gültigen GoBD („Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) dient dazu, nachweisen zu können, dass die Anforderungen der Gesetze für die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen erfüllt sind.

Brauche ich eine Verfahrensdokumentation?2023-03-12T16:19:39+01:00

Grundsätzlich benötigt jedes buchführungs- und aufzeichnungspflichtige Unternehmen eine Verfahrensdokumentation. Das ergibt sich aus den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form, sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD genannt. Die Finanzämter fragen zumeist bereits bei Versendung der Prüfungsanordnung, spätestens aber bei Beginn der Betriebsprüfung nach einer Verfahrensdokumentation.

Was passiert, wenn diese bei einer Betriebsprüfung oder Kassennachschau fehlt?2023-03-12T16:20:02+01:00

In den GoBD heißt es „Soweit eine fehlende oder ungenügende Verfahrensdokumentation die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit nicht beeinträchtigt, liegt kein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht vor, der zum Verwerfen der Buchführung führen kann.“

In den GoBD heißt es weiter „Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann“

Es liegt ganz allein im Ermessen des Prüfers, ob aufgrund des Fehlens einer Verfahrensdokumentation die Buchführung nicht in einem angemessenen Zeitraum lückenlos geprüft werden kann. So kann er sogar einen Sicherheitszuschlag von 2 – 10 % des Jahresumsatzes ansetzen, bzw. im schlimmsten Fall die Buchführung komplett verwerfen.

Wie muss eine Verfahrensdokumentation nach GoBD aufgebaut sein?2023-02-13T16:12:21+01:00

Eine Verfahrensdokumentation muss typischerweise aus einem allgemeinen Teil, der Anwenderdokumentation, einer Technische Systemdokumentation, der Betriebsdokumentation und dem internen Kontrollsystem bestehen.

Warum sollte ich meine Verfahrensdokumentation durch die Firma ZIDADO erstellen lassen?2023-03-12T16:27:24+01:00

Mit der Firma ZIDADO haben Sie einen zuverlässigen und kompetenten Partner an Ihrer Seite. Wir bieten Ihnen langjährige Erfahrung in der Beratung zu den Themen GoBD, Digitalisierung und Kassenführung, sowie der Erstellung von Verfahrensdokumentationen.

Wir erstellen nicht nur Ihre Verfahrensdokumentation, sondern beraten Sie vorab ganz betriebsindividuell zu den Themen GoBD, Digitalisierung und Kassenführung. Wenn nötig, helfen wir Ihnen Ihre Prozesse so einfach wie möglich an die neueste Gesetzeslage anzupassen.

Welche Vorteile ergeben sich dadurch für mein Unternehmen?2023-03-12T16:25:08+01:00

Die betriebsindividuelle Verfahrensdokumentation bildet ein zentrales Element bei der Betriebsprüfung und hat maßgeblichen Einfluss auf deren Ergebnis. Außerdem werden in einer Verfahrensdokumentation die Prozesse und Systeme, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten verdeutlicht. So können Abläufe wesentlich einfacher hinsichtlich Effizienz und Effektivität geprüft und optimiert werden.

Kann ich die Verfahrensdokumentation nicht einfach selbst erstellen?2023-03-12T16:26:00+01:00

Natürlich können Sie Ihre Verfahrensdokumentation z.B. mit Mustervorlagen oder Online-Programmen selbst erstellen, dies ist jedoch sehr zeitintensiv. Eine professionell erstellte Verfahrensdokumentation gibt Ihnen jedoch die Sicherheit, dass diese auch Betriebsprüfung oder Kassennachschau standhält.

Wie viel kostet die Verfahrensdokumentation mit ZIDADO?2023-03-12T16:21:15+01:00

Aufgrund der staatlichen Fördermöglichkeit unserer Dienstleistungen von bis zu 80% sind die tatsächlich von Ihnen zu tragenden Kosten sehr gering. Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung Ihrer Förderung. Eine Verfahrensdokumentation von ZIDADO ist dadurch günstiger als einen eigenen Mitarbeiter damit zu beauftragen!

Nach oben