Seit 01.01.2018 wurde für die Finanzämter die Möglichkeit einer Kassennachschau geschaffen. Prüferinnen und Prüfer dürfen während der üblichen Geschäftszeiten unangemeldet erscheinen. Auch können vorab verdeckte Testkäufe und Beobachtungen durchgeführt werden. Im Mittelpunkt stehen hierbei der Kassensturz und die Kassendaten. In der Regel wird sofort zu Beginn einer Kassennachschau nach einer Verfahrensdokumentation gefragt.