Jeder rechtlich selbständige und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe kann, wenn sich der Unternehmenssitz und der Geschäftsbetrieb in Deutschland befindet, eine Förderung beantragen. Nach den KMU Richtlinien zählen hierzu Kleinstunternehmen, Kleine Unternehmen, sowie Mittlere Unternehmen, mit weniger als 250 Beschäftigten und weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz, bzw. einer Bilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, welche selbst in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung tätig sind, gemeinnützige Unternehmen und Vereine, sowie Stiftungen. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und der Aquakultur sind ebenso von einer Förderung ausgeschlossen.